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Grundsätze

Die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (typisch Amts-Deutsch) gelten in Deutschland für jegliche Organisation und müssen eingehalten werden. Die Finanzbehörden können zum Beispiel bei Betriebsprüfungen erhebliche Bußgelder aussprechen, wenn diese Grundsätze nicht eingehalten wurden.

Wie Sie die Anforderungen in Ihr Managementsystem integrieren können, zeigen wir Ihnen in unserem separaten Beratungsbaustein.


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