GoBD |
||
Grundsätze
|
||
Die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (typisch Amts-Deutsch) gelten in Deutschland für jegliche Organisation und müssen eingehalten werden. Die Finanzbehörden können zum Beispiel bei Betriebsprüfungen erhebliche Bußgelder aussprechen, wenn diese Grundsätze nicht eingehalten wurden. |
||
(C) 2010 - Alle Rechte vorbehalten |